AGB Sft Golf Akademie 360°
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Sft Golf Akademie 360°
Stand 11/2016
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sft Golf Akademie 360° und den jeweiligen Kunden für Verträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden.
Wir weisen darauf hin, dass bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Teledienstleistungen, Telefaxe, E-Mails, SMS), kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht, sondern die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.
2. Zustandekommen des Reisevertrages
2.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung in Textform beim Reiseteilnehmer zustande.
2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
2.3 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in Ziff. 2.2 Bestandteil des Reisevertrages.
3. Zahlung
3.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % fällig.
3.2 Die nach der Anzahlung gem. Ziff. 4.1 noch verbleibende Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Geldeingang bei der Sft Golf Akademie 360° an.
3.3 Die Zahlungsbedingungen für Ihre Reise entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung.
3.4 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag, Kreditkartenzahlung oder Überweisung sichergestellt wird.
3.5 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Sft Golf Akademie 360° berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Sft Golf Akademie 360° die aus Ziffer 7 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
4. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der Sft Golf Akademie 360° in Verbindung zu setzen. Die Sft Golf Akademie 360° wird dann dafür Sorge tragen, dass die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt an den Reiseteilnehmer übermittelt werden.
5. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist die Sft Golf Akademie 360° berechtigt, pro betroffenem Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von 15,– € zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen.
5.2 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich die Sft Golf Akademie 360° vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Straßen- oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt bzw. der sonstigen Reisedarstellung genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken und dem Reiseteilnehmer zumutbar sind. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises pro Person als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.
5.3 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Nicht in Anspruch genommene Leistungen führen dann zu Teilerstattungen, wenn die Ursache dem Risikobereich der Sft Golf Akademie 360° zuzuordnen ist.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an die Sft Golf Akademie 360° durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 15,– € pro Person. Die genauen Kosten erfragen Sie bitte vorab bei der Sft Golf Akademie 360°. Die Sft Golf Akademie 360° ist berechtigt, tatsächlich entstandene höhere Kosten zu berechnen.
5.5 In sämtlichen Fällen der Umbuchung, der Ersetzung durch einen anderen Reiseteilnehmer sowie bei Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis unbenommen, dass der Sft Golf Akademie 360° keine oder wesentlich niedrigere Bearbeitungskosten entstanden sind.
6. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Die Sft Golf Akademie 360° ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Die Sft Golf Akademie 360° ist berechtigt, unbeschadet eines darüber hinausgehenden Schadens eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird: Bei einem Rücktritt
6.1 Bei Eigenanreisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35% (min. 20,– € p.P.), bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 45%, bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55%, bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%, vom 6. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 85%, am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Reiseantritt 100%.
6.2 Kosten wie z.B. Kreditkarten-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Sft Golf Akademie 360° an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise bzw. eines Reiserücktritts durch den Reiseteilnehmer nicht von der Sft Golf Akademie 360° erstattet werden.
6.3 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Sft Golf Akademie 360° kein oder ein geringerer Schaden bzw. keine oder geringere Gebühren/Kosten entstanden sind, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der Sft Golf Akademie 360° durch den Rücktritt entstandenen Kosten und Schäden höher sein, als die unter Ziffer 6.1 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet.
6.4 Die Sft Golf Akademie 360° empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen. Je nach Versicherungsbedingungen können die Stornokosten für versicherte Risiken ganz oder teilweise übernommen werden.
7. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Sft Golf Akademie 360° berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
7.2 Die Sft Golf Akademie 360° ist berechtigt, den Reisevertrag außerordentlich zu beenden, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.
8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
8.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Sft Golf Akademie 360° das auf die erbrachte Leistung entfallende Entgelt verlangen.
8.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Sft Golf Akademie 360° die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Sft Golf Akademie 360° einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende und vom Reiseteilnehmer in Anspruch genommene Reiseleistungen. Eventuell anfallende Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von der Sft Golf Akademie 360° und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
9. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Die Sft Golf Akademie 360° bemüht sich nach aktuellem Wissensstand in der Reisebestätigung bzw. in späteren Reiseunterlagen um eine Information über die jeweiligen nationalen Bestimmungen, bezogen auf die vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung der Sft Golf Akademie 360° für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ein Schaden durch Sft Golf Akademie 360° vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) vorliegt. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit die Sft Golf Akademie 360° für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden, der nicht Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, ohne dass die Sft Golf Akademie 360° den Schaden selbst zu vertreten hat. In diesem Fall bleiben eventuell bestehende Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem Leistungsträger unberührt. Bei der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Sft Golf Akademie 360° auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.2 Für Schadensersatzansprüche wegen Schäden, die nicht das Leben, den Körper und/oder die Gesundheit betreffen und ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet die Sft Golf Akademie 360° je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, jeweils bis zu einem Höchstbetrag von 4.100,– €. Übersteigt der dreifache Reisepreis den vorgenannten Betrag von 4.100,– €, ist die Haftung der Sft Golf Akademie 360°auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.3 Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften oder nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Beförderungsbedingungen und Tarifvorschriften der Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr für Leistungsträger der Sft Golf Akademie 360° Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die Sft Golf Akademie 360° bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
10.4 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung der Sft Golf Akademie 360° als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) vorliegen. Bei der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Sft Golf Akademie 360° auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
11. Gewährleistung/Schadenersatz
11.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Sft Golf Akademie 360° eine vom Reiseteilnehmer nach Mängelanzeige bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Sft Golf Akademie 360° verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
12. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers bei Mängeln der Reise
12.1 Der Reiseteilnehmer ist beim Auftreten von Mängeln verpflichtet, seine Beanstandung unter Darstellung der Mängel unverzüglich am Reiseort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Bei vorhandenen Mängeln wird die Sft Golf Akademie 360° nach Anzeige und Abhilfeverlangen für Abhilfe sorgen. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
12.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen und es ist Abhilfe zu verlangen. Trotz Aufforderung nicht behobene Mängel sind der Sft Golf Akademie 360°unverzüglich anzeigen.
13 Ausschlussfrist, Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
13.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche nach den §§ 651c – 651f BGB einschließlich des Rückzahlungsanspruches bei Kündigung nach § 651e BGB und § 651 j BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Sft Golf Akademie 360° geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche in Textform oder schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
13.2 Für vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c – 651f BGB gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, die mit dem Tage beginnt, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Diese Bedingungen gelten nachrangig zu eventuell in den einzelnen Reiseverträgen getroffenen individuellen Vereinbarungen.
14.2 Die der Sft Golf Akademie 360° zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
14.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Sft Golf Akademie 360° zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.4 Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen gegen die Sft Golf Akademie 360° ist Schopfheim.
14.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.6 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.